Umwelt-Tempolimit in Österreich: Ausnahme für Elektroautos

Jul 21, 2023 | Future Mobility

Auf österreichischen Autobahnen gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Auf bestimmten Strecken sind aufgrund des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L) Tempolimits von 100 km/h erlaubt. Umgangssprachlich werden diese oft auch „Luft-Hunderter“ genannt. Ausnahmen gibt es hier für Elektrofahrzeuge.

Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Elektroantrieb, dürfen auf österreichischen Autobahnen das spezielle Tempolimit nach IG-L ignorieren. Dies gilt abschnittsweise auf inzwischen zusammengerechnet über 400 Kilometern, ein spezielles Hinweisschild macht darauf aufmerksam.

Andere Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nicht die IG-L betreffen, sind natürlich weiterhin zu beachten. So wird beispielsweise nachts zwischen 22 und 5 Uhr auf der A12 eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angeordnet, die auch von E-Autos eingehalten werden muss.

Seit zwei Jahren gilt diese Ausnahme nach IG-L nun auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war dies nur österreichischen E-Autos mit einem speziellen Kennzeichen erlaubt. Nach einer Intervention der EU-Kommission wurde diese Ungleichbehandlung aufgehoben. Deutsche Fahrer eines E-Autos dürfen das spezielle Tempolimit nach IG-L ignorieren, wenn aus dem Kfz-Kennzeichen (E-Kennzeichen) hervorgeht, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt. Die Ausnahme gilt allerdings nur für reine batteriebetriebene E-Autos, nicht für Plug-In-Hybridfahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen.

Bei Verstößen gegen die elektronisch angezeigten IG-L-Limits zum Schutz der Luftqualität, kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen als bei normalen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die österreichischen Bußgelder können generell auch in Deutschland vollstreckt werden.

Das situationsbedingte schnellere Fahren auf österreichischen Autobahnen, ist ein eher unbekannter Vorteil von Elektrofahrzeugen.

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