Teilnahme Quotenhandel mit eigenem Elektrofahrzeug

Jun 15, 2023 | Rund um die Elektromobilität

Deutschland hat sich bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in den letzten Jahren auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wird beispielsweise auf fossile Kraftstoffe eine CO₂-Abgabe erhoben und der Kauf von Elektroautos finanziell gefördert. Das Ziel ist, eine klimaschädliche Mobilität zu verteuern und klimaschonende Fortbewegung günstiger zu machen. Seit Anfang 2022 bekommen darüber hinaus Halterinnen und Halter eines batterie-elektrischen Pkw (kein Plug-In-Hybridfahrzeug) die Möglichkeit, den Fahrstrom für ihr Elektrofahrzeug selbst am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten. Dazu erhält der Halter für die Veräußerung einer pauschalierten Strommenge seines Elektrofahrzeugs im Quoten-Handelssystem eine finanzielle Kompensation. Durch die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) sind Mineralölunternehmen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilem Antrieb hin zur Elektromobilität mitzufinanzieren. Die Abwicklung erfolgt über Zwischenhändler, die viele E-Fahrzeuge bündeln und die Auszahlung der Prämie an die Fahrzeughalter vornehmen. Es muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) eingescannt oder abfotografiert und dann hochgeladen werden. Die Daten werden vom Zwischenhändler (unter Zuhilfenahme des Umweltbundesamt) überprüft. Es kann nur einmal im Jahr zum Stichtag 1. Januar ein Fahrzeug mit dessen Fahrgestellnummer registriert werden, damit wird eine Mehrfachförderung ausgeschlossen. Auch geleaste E-Fahrzeuge können an dem Programm teilnehmen. Derzeit kann mit einer Auszahlungssumme von ca. 300 EUR gerechnet werden.

Mit der Teilnahme am Quotenhandel kann der Halter eines batterie-elektrischen Pkw noch von einer zusätzlichen Fördermöglichkeit profitieren. Der Klimavorteil wird noch größer, wenn das E-Auto mit selbst hergestellten Solarstrom und/oder mit grünem Stromvertrag geladen wird.

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Foto: ©193910162 studio v-zwoelf – stock.adobe.com

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Jürgen Kölch

Jürgen Kölch
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