Ladestrom günstiger wegen Wegfall EEG-Umlage

Jun 6, 2023 | Rund um die Elektromobilität

Das Gesetz zur Absenkung der EEG-Umlage ist inzwischen in Kraft getreten. Dies bedeutet den Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 für die Förderung von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke eingeführt. Zukünftig soll der Ausfall der Umlage nun durch den Energie- und Klimafond bestritten werden.

Wird ein Batterie-Elektrofahrzeug mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 16 Kilowattstunden auf 100 Kilometer mit Haushaltsstrom geladen, würde bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern, der Wegfall der EEG-Umlage einem Betrag von knapp 90 Euro entsprechen. Die Stromlieferanten sind zu einer entsprechenden Absenkung ihrer Preise verpflichtet.

Auch wenn über das Jahr gesehen die Ersparnis durch die Absenkung der EEG-Umlage im Rahmen liegt, ist dieser eingesparte Geldbetrag dennoch ein nicht zu vernachlässigender Beitrag.

Bildnachweis

Bannerfoto ©bluedesign – stock.adobe.com

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Kölch

Jürgen Kölch
Marketing und Kommunikation

Eine Nachricht schreiben