Elektrofahrzeuge sind beim Fahren absolut geräuscharm. Lediglich ein leises Surren, ausgehend vom Elektromotor, ist bei einem E-Fahrzeug neben dem Reifenabrollgeräusch zu hören. Gerade im städtischen Ballungsraum mit einem hohen Verkehrsaufkommen, ist die Umstellung weg von verbrennungsmotorisch betrieben Fahrzeugen auf den Elektromotor ein Segen. Der geringere Geräuschpegel ist ein großer Vorteil für viele Lieferdienste, die frühmorgens oder noch zu später Stunde ausliefern müssen. Es gibt Kommunen, die elektrischen Lieferdiensten für die Einfahrt in städtischen Kernzonen, zeitlich längere Einfahrerlaubnisse einräumen.
Damit Fußgänger ein E-Fahrzeug wahrnehmen können, ist seit Juli 2021 gesetzlich bei Neufahrzeugen ein Soundgenerator Pflicht. Unterhalb von 30 Stundenkilometern wird ein künstliches Geräusch aktiviert, der Fußgängern akustisch signalisiert, dass ein E-Fahrzeug in der Nähe ist. Oberhalb dieser Geschwindigkeit sind die Reifenabrollgeräusche dominierend und der Soundgenerator wird automatisch deaktiviert.
Neben den naheliegenden Umweltvorteilen des Umstiegs von fossilen Kraftstoffen auf erneuerbaren Strom, ist die Reduzierung von Lärm ein oft vergessener Pluspunkt der Elektromobilität.
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