E-Fahrzeuge und künftige Abgasnorm Euro 7

Mai 19, 2023 | Rund um die Elektromobilität

Bisher betrafen Abgasnormen in der Europäischen Union rein Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Mit der neuen Euro 7 Norm, die ab Juli 2025 in Kraft treten soll, sind nun erstmals auch E-Fahrzeuge mit enthalten. Zwar haben reine Batterie-Fahrzeuge keine Abgasemissionen durch Verbrennung eines Kraftstoffes, die über einen Auspuff abgeleitet werden. Feinstaub-Emissionen durch Reifen- und Bremsabrieb, die auch bei E-Fahrzeugen entstehen, werden nun mit Euro 7 erfasst.

Neu ist zudem auch die Forderung einer Mindesthaltbarkeit von Batterien eines E-Autos. Nach fünf Jahren oder 100.000 km Laufleistung, darf der Gesundheitszustand = State of Health (SoH) der Batterie nicht unter 80% sinken. Des Weiteren nach acht Jahren oder 160.000 km nicht unter 70%. Meist wird dies heute schon über die bestehenden Garantiebedingungen der Hersteller abgedeckt.

Neu sind auch verschiedene Zusatzklassen. So können beispielsweise Hybridfahrzeuge ein Euro 7G Label erhalten, wenn das Fahrzeug mit Hilfe der Standorterkennung eine Umweltzone erkennt und automatisch in den elektrischen Fahrmodus wechselt. Hält die Batterie im E-Fahrzeug mindestens 10% länger als oben als Mindesthaltbarkeit beschrieben, kann ein Euro 7+ Label erreicht werden. Eine Kumulation der Zusatznormen ist auch möglich, zum Beispiel Euro 7 G+.

Mit dem Euro 7 Regelwerk sind nun erstmals alle Kraftfahrzeuge, ob Pkw oder Lkw, in einem Regelwerk erfasst. Zudem sind die Vorschriften kraftstoff- und technologieneutral, es wird kein Unterschied mehr zwischen Benzin- und Dieselfahrzeugen oder Elektro- und anderen alternativen Antrieben gemacht.

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